Musste Abrechnung über DZR (Abrechnungszentrum für Zahnärzte) unterschreiben, Personalausweis wurde kopiert, bin Selbstzahler. Die Rechnung enthielt zahlreiche Posten, die meine Krankenkasse nicht bezahlt. Die Praxis weiß, wo ich versichert bin, warum werde ich dann nicht gefragt, ob ich das gerne so hätte, bevor die Kosten entstanden sind. Es werden Steigerungssätze angesetzt ohne ausreichende Begründung. Aber ich habe ja unterschreiben "müssen", dass es sich um eine Privatrechnung handelt, obwohl ich gesetzlich versichert bin.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.
Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Aber auch bei Selbstzahlerleistung gilt: der Zahnarzt hat die Pflicht, gesetzliche Versicherte über die anfallenden Kosten genau aufzuklären. Dafür legt er dem Patienten eine Vereinbarung vor, in dem alle Behandlungsschritte mit Gebührennummer und Kosten aufgeführt sind. Erst wenn der Patient den Positionen zustimmt und den Vertrag über privat zu zahlende Zusatzleistungen unterschreibt, darf der Zahnarzt die Behandlung durchführen und abrechnen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.
Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Aber auch bei Selbstzahlerleistung gilt: der Zahnarzt hat die Pflicht, gesetzliche Versicherte über die anfallenden Kosten genau aufzuklären. Dafür legt er dem Patienten eine Vereinbarung vor, in dem alle Behandlungsschritte mit Gebührennummer und Kosten aufgeführt sind. Erst wenn der Patient den Positionen zustimmt und den Vertrag über privat zu zahlende Zusatzleistungen unterschreibt, darf der Zahnarzt die Behandlung durchführen und abrechnen.