Zahnarzt | 23.07.2018

Keine Beratung und Unverträglich

Brücke | kronen

Keine Beratung!
Frage nach Keramikkronen und Brücke wurde abgelehnt, da ich mit dem Zähnen knirsche, laut anderen aufgesuchten Zahnärzten/Spezialisten ist dies kein Problem, im Gegenteil.
Für mich wären die Chromkronenbrücke ideal, und Goldkronen wären ja zu teuer, sie würde allgemein keine Kredite mehr geben.
Es gab keine Beratung oder Aufklärung wie gefährlich es ist so viele Metalle zu vermischen, da ich auch schon Goldkronen habe und ich sowieso auf viele Stoffe allergisch oder Unverträglich reagiere.
Bei dem Gespräch lag ich auf dem Zahnarztstuhl und Sie machte mir gleich den Plan fertig um ihn zu unterschreiben.

Nun reagiere ich auf das Material und möchte andere Kronen, alle Ärzte sagen die Kronen müssen schnell entfernt werden,aber kein Zahnarzt geht wegen der Garantie an die Kronen ran.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Jedes Metall kann grundsätzlich allergische Reaktionen hervorrufen, so auch die in der Zahnmedizin verwendeten Metalle und Legierungen. Zahnersatz mit einem Verbundsystem aus Keramik und Metall kann eine Allergie verursachen, da er die Allergene Nickel, Chrom und Kobalt enthalten kann.


Wenn Zahnersatz notwendig wird, muss man sich vorab über das eigene Allergierisiko im Klaren sein, denn wenn Kronen, Brücken und Prothesen erst einmal fest im Mund sind, ist einerseits der Austausch recht kostspielig, andererseits sind damit etliche Unannehmlichkeiten verbunden.


Der Zahnarzt hat neben der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht natürlich auch die Pflicht, seine Patienten umfassend über Risiken und Behandlungsalternativen aufzuklären. Tut er das nicht, verletzt er seine kassenzahnärztlichen Pflichten. Die Aufklärung muss immer so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann (§ 630e BGB). Das sollte ausdrücklich nicht im Behandlungsstuhl geschehen.


Treten nach der Behandlung Probleme auf, sollten Patienten zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Erst wenn dieser die Probleme nicht beseitigen kann (oder will), sollten sich betroffenen Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann dann ein Gutachten in Auftrag geben (sogenanntes Mängelgutachten). Der Zahnarzt ist verpflichtet den Zahnersatz im Sinne des Gutachtens kostenfrei nachbessern oder falls nötig neu anfertigen.

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