Angefertigte Prothese passt nicht. Dann wieder zum Zahnarzt. Zu einem Prof. in Leer geschickt (Zahnarzt arbeitet mit ihm zusammen). Der beschwichtigt. Dann erneuter Besuch und Korrektur. Passt aber immer noch nicht, Differenz immer noch 4mm. Eigenanteil 850,oo€. Die unbrauchbare Prothese liegt im Schrank.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Patienten können sich Beratung bei ihrer Krankenkasse holen. Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Kasse laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Auch die Zahnärzteschaft bietet im Falle eines Behandlungsfehlerverdachts kostenlose Hilfe bei den Gutachterkommissionen an. Bei der zuständigen Zahnärztekammer muss dafür ein Antrag gestellt werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Patienten können sich Beratung bei ihrer Krankenkasse holen. Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Kasse laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Auch die Zahnärzteschaft bietet im Falle eines Behandlungsfehlerverdachts kostenlose Hilfe bei den Gutachterkommissionen an. Bei der zuständigen Zahnärztekammer muss dafür ein Antrag gestellt werden.