Bevor mein Zahnarzt Karies und eine Krone in Ordnung bringen will, soll ich erst eine Parodontoseprophylaxe für fast 200 Euro machen lassen. Bis ich das Geld nicht gezahlt habe, verfallen meine Zähne weiter. Er ist nicht bereit, das Notwendige zu machen, bevor ich ihn nicht für eine Vorsorge ohne Zeitnot bezahlt habe.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind verpflichtet, akute Beschwerden zu behandeln. Vor einer Zahnersatzbehandlung, dazu gehören auch Kronen, muss allerdings nicht nur Karies, sondern auch Parodontitis behandelt werden. Falls sich hinter der genannten "Parodontitis-Prophylaxe" eine Professionelle Zahnreinigung verbirgt, ist das für Patienten nicht verpflichtend, da eine Privatleistung nicht zur Voraussetzung für eine Behandlung gesetzlich Versicherter gemacht werden darf. Eine zweite Meinung kann häufig weiterhelfen.
Eine richtige Parodontitis-Behandlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Was die gesetzlichen Kassen dabei bezahlen und was nicht, sehen Sie hier
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind verpflichtet, akute Beschwerden zu behandeln. Vor einer Zahnersatzbehandlung, dazu gehören auch Kronen, muss allerdings nicht nur Karies, sondern auch Parodontitis behandelt werden. Falls sich hinter der genannten "Parodontitis-Prophylaxe" eine Professionelle Zahnreinigung verbirgt, ist das für Patienten nicht verpflichtend, da eine Privatleistung nicht zur Voraussetzung für eine Behandlung gesetzlich Versicherter gemacht werden darf. Eine zweite Meinung kann häufig weiterhelfen.
Eine richtige Parodontitis-Behandlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Was die gesetzlichen Kassen dabei bezahlen und was nicht, sehen Sie hier