Zahnarzt | 20.02.2018
Missglücktes Bleaching
Bleaching
Ich bin Studierende und habe mir die 300 EUR für das Bleaching zusammen gespart, da ich bereits vor einigen Jahren ein professionelles bleaching hatte, empfand ich es für eine gute Investition.
Mein Zahnarzt übernahm das bleaching. Er bestrich meine vorderen Zähne mit diesem liquid oben und unten, und lies es etwa 20 min einwirken. Danach beleuchtete er die Zähne mit einem UV Lämpchen, welches er selbst in der Hand hielt, für ein paar Minuten. Das empfand ich schon für etwas sehr komisch, denn ich konnte mich daran erinnern, dass es bei meinem ersten bleaching eine Maschine gab, die für einen gewissen Zeitraum permanent auf die Zähne gerichtet wurde, welches das Zahnfleisch etwas empfindlich machte, aber die 10fache Wirkung erzielte ...Der Arzt machte noch die Jalousien runter, als er mir das Ergebnis präsentierte. Meine Zähne sind schrecklich verfärbt. Als ich den Dr. heute zur Rede stellen wollte, hat er sich von seiner Zahnarzthelferin verleugnen lassen. Die Zahnarzthelferin hielt die Tür auf und bat mich zu gehen. Als ich aber darauf bestand mit dem Doktor zu reden, kam er raus, er drohte die Polizei zu rufen wenn ich sein Wartezimmer nicht verlasse. Ich zeigte ihm die Verfärbungen und wollte mit ihm über meinen Unmut sprechen. Doch er erwiderte nur, dass die Verfärbungen vom Rauchen und vom nicht Zähneputzen kämen. Nicht nur, dass ich mir solch eine Bodenlose Frechheit anhören musste, sondern er erteilte mir auch noch Hausverbot. Welch ein Arzt darf so mit seinen Patienten umspringen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie möglichst zeitnah ein umfassendes Gedächtnisprotokoll des gesamten Krankheits- und Behandlungsverlaufs anfertigen. Als nächstes sollten Sie sich Ihre Patientenunterlagen beim Zahnarzt in Fotokopie besorgen.
Wenn eine gütliche Einigung mit dem Arzt nicht möglich ist, wenden sich sich an ihre Krankenkasse. Diese sind verpflichtet, gesetzlich Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Dieser kann ein Gutachten erstellen, das für den Patienten kostenfrei ist. Die Krankenkassen können auch eigene Schadensersatzansprüche wegen der Kosten der Nachbehandlung gegen einen Arzt bzw. ein Krankenhaus geltend machen.
Daneben oder zusätzlich können Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen bei der Zahnärztekammer kontaktiert werden. Auch ihre Aufgabe ist es, einen behaupteten Behandlungsfehler gutachterlich abzuklären.
In gravierenden Fällen ist es am besten, sich mit einem Fachanwalt für Medizinrecht in Kontakt zu setzen und sich zur weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen.