Zahnarzt | 27.02.2018

Professionelle Zahnreinigung

Nachfrage bei der Ärztin ob Zahnreinigung Kassenleistung ist. Antwort keine und somit gelassen. Meine Gattin war zum gleichen Zeitpunkt nicht so schlau und hat dann auf dem Stuhl bei der Behandlung ein Formular zur Unterschrift erhalten und somit hat sie eine privat kostenpflichtige Reinigung akzeptiert. Schon unverschämt oder? Mittlerweile 3 Rechnungen hierfür erhalten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei einer fehlenden schriftlichen Aufklärung über die Kosten v o r der Behandlung sind gesetzlich Krankenversicherte berechtigt, die Bezahlung zu verweigern. Sofern für den Arzt ersichtlich ist, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht zum Regelleistungskatalog der Kassen gehört, hat er den Patienten vor der Behandlung über diese Tatsache zu unterrichten und muss ihm gleichzeitig mitteilen wie teuer die Behandlung voraussichtlich sein wird.


Wenn Sie sich dann für eine kostenpflichtige professionelle Zahnreinigung entscheiden, sollten Sie vorab mit Ihrer Kassen klären, ob diese sich an den Kosten beteiligt. Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Regelleistung ist, beteiligen sich mittlerweile viele Kassen im Rahmen ihrer sogenannten Satzungsleistungen an den Kosten dieser Behandlung.

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