Zahnarzt | 26.03.2018
Völlig überteuerte Füllungstherapie
Füllung | Füllungstherapie
Am 21.03.2018 hatte mein Partner eine Kariesbehandlung. Nach der Behandlung wurden ihm
von einer Arzthelferin die Mehrkostenvereinbarung sowie die Vergütungsvereinbarung kurz zur Unterschrift vorgelegt. Warum geschah dies nicht vor der Behandlung? Bei einem Abrechnungsfaktor von 9,7 (!) hat doch ein Patient ein berechtigtes Interesse und auch das Recht, die
Vergütungsvereinbarung vor der Behandlung zu sehen, oder nicht?
Mein Partner bat am gleichen Tag um eine Kopie der Unterlagen, die er direkt nach Hause mitnehmen kann aber er bekam nur einen Ratenzahlungsplan mitgegeben.
Am 23.03.2018 ging mein Partner in die Praxis und erhielt auf Nachfrage die Rechnung, die Mehrkostenvereinbarung und die Vergütungsvereinbarung. Nach Durchsicht der Unterlagen fiel mir auf, dass der Zahnarzt die Mehrkostenvereinbarung sowie die Vergütungsvereinbarung nicht unterschrieben hatte, also zwei Tage nach der Behandlung immer noch nicht!
Mein Partner ging heute am 26.03.2018 erneut in die Praxis um Einblick in die Originalunterlagen zu erhalten. Meinem Partner wurde diese Einsicht verweigert, mit der Begründung, dass sich alle Unterlagen wie Mehrkostenvereinbarung, Honorarvereinbarung etc. im Schrank des Zahnarztes befinden. Dieser sei abgeschlossen und der Arzt im Urlaub, weshalb ein Zugriff nicht möglich wäre. Während mein Partner in der Praxis war, sprach ich telefonisch mit einem Mitarbeiter und bat um einen Ausdruck aus der Patientenakte über die schriftliche Dokumentation der Kostenaufklärung zu der durchgeführten Kariesbehandlung am 21.03.2018. Diese wurde NICHT AUSGEHÄNDIGT. Ich halte fest:
Mein Partner bekam Mehrkostenvereinbarung und Vergütungsvereinbarung nach der Behandlung kurz zur Unterschrift ausgehändigt.
Er erhielt trotz Nachfrage keine Kopie der Unterlagen am gleichen Tag.
der Zahnarzt hat Mehrkosten- und Vergütungsvereinbarung selbst zwei Tage nach der Behandlung noch nicht unterschrieben.