Zahnarzt | 12.02.2018

Zahnarzt verweigert neue Füllung mit Amalgam als Kassenleistung

Füllung

Mein Zahnarzt weigert sich mir eine neue Füllung mit Amalgam als Kassenleistung zu machen. Meine Amalgam-Füllung aus rechten Backenzahn war herausgebrochen. Beim Termin im Januar hat der Zahnarzt gereizt reagiert und gesagt, er habe im anderen Behandlungszimmer einen Patienten sitzen bei dem koste die Behandlung € 2000,-, der sei wichtig, da habe er keine Zeit, mit mir lange herum zu diskutieren und hat das Behandlungszimmer verlassen.
Nach ca. 5 min. kam er wieder zu mir und hat mir in ca. 2 Minuten, widerwillig eine Füllung gemacht. Er hat den Zahn innen nicht gereinigt, nichts abgeschliffen, auch nicht an dem kantigen und zackigen Abbruch vom alten Amalgam.
Im Februar brach diese Füllung beim Reinigen wieder heraus. Deshalb hatte ich nun wieder einen Termin bei meinem Zahnarzt, ich wollte dass er mir eine neue Füllung macht, er hat ja Garantie zu leisten, aber er hat mir die Behandlung verweigert, er hat nicht mit mir Persönlich gesprochen, er hat nur die Assistentin zwischen den Behandlungszimmern hin und her laufen lassen und somit mit mir kommuniziert. Ich fühle mich erpresst und genötigt, eine Behandlung mit privater Zuzahlung machen zu lassen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte mit Kassenzulassung sind verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Bei Füllungen ist das im Seitenzahnbereich Amalgam. Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie Alternative anbieten. Bei Verstößen sollte man sich an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Zudem sind Zahnärzte laut Gesetz verpflichtet, bei Füllungen und Zahnersatz für Mängel zu haften (§136a Abs. 4 SGB V). Dies wird Gewährleistung genannt und bedeutet, dass Füllungen oder Zahnersatz kostenlos repariert oder erneuert werden, sofern der Patient keine Schuld an dem Mangel hat. Die Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens.

Bei Problemen mit einer Füllung sollten Patienten deshalb mit dem Zahnarzt sprechen und ihm die Gelegenheit geben nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach. Kann das Problem auf diesem Wege nicht gelöst werden, sollten Betroffene sich an die Krankenkasse wenden. Die Gewährleistung gilt nur bei dem Zahnarzt, der die Arbeit eingesetzt hat.

Mehr Informationen finden Sie hier

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