Zahnarzt | 13.01.2018

Rechnung für Beratung bei Gewährleistungsfall

Krone | Reklamation

Im Herbst letzten Jahres ist an meiner Krone ein Stück der Verblendung ausgebrochen. Da dies ohne jegliche Gewaltanwendung geschehen ist und die Krone noch keine 2 Jahre eingesetzt war habe ich in Rücksprache mit meiner Krankenkasse mit dem behandelten Zahnarzt in Verbindung gesetzt und einen Termin vereinbart, in dem er sich den entstandenen Schaden anschauen konnte. Bei dem Praxistermin wurde meine Versichertenkarte eingelesen, obwohl es sich meiner Meinung nach um einen Gewährleistungsfall handelt! Nun habe ich eine Rechnung über eine "Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher" in Höhe von 20,10 € erhalten. Ich gehe davon aus, dass der Termin auch mit der Krankenkasse abgerechnet wurde! Muss ich diese Rechnung nun bezahlen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Handelt es sich beim Zahnersatz um einen Gewährleistungsfall, ist das Begutachtungsgespräch Teil der Gewährleitung und kann vom Zahnarzt über die Krankenkasse abgerechnet werden. Besteht der Zahnarzt dennoch auf einer Privatrechnung, sollte der Patient eine Rechnungsprüfung bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) des jeweiligen Bundeslandes beantragen und dies dem Zahnarzt mitteilen. Der Zahnarzt wird dann zu einer Stellungnahme von Seiten der KZV aufgefordert.


Jegliche Privatleistung, die ein Zahnarzt am Patienten erbringt, muss vorher angekündigt sein und erfordert die schriftliche Einwilligung desselben. Das gilt auch für Beratungsgespräche.

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