Zahnarzt | 12.01.2018

Unwissend abgezockt

Prothese

Ich habe den Zahnarzt während meiner laufenden Behandlung wechseln müssen, hatte eine bewilligte Härtefallregelung und keine zu Erwartende Zuzahlung. Die neue Zahnärztin hat allerdings ohne mein Wissen und Einverständnis Leistungen erbracht die keine Krankenkasse in diesem Ausmaß übernimmt. Auch nach Beschwerde und Einspruch keinerlei Einsicht. Mittlerweile liegt das Ganze schon beim Gerichtsvollzieher, da ich das nie und nimmer zahlen kann und möchte.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gesetzlich Krankenversicherte müssen nur dann eine Leistung beim Zahnarzt privat bezahlen, wenn der Zahnarzt v o r Behandlungsbeginn über die vollständigen Kosten aufgeklärt hat und Patienten s c h r i f t l i c h eingewilligt haben.

Hat der Patient dies nicht getan, kann er die Begleichung der Rechnung verweigern.

Achten Sie darauf, dass Sie nur dann eine Zahnarztrechnung bezahlen, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere das schriftliche Einverständnis Ihrerseits, also Ihre Unterschrift, sollte man Ihnen in Kopie zeigen. Melden Sie sich andernfalls sofort bei der Berufsaufsicht, in diesem Fall bei der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Ihres Bundeslandes.

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