Kieferorthopäde | 03.01.2018
Kinderzahnspange: Kasse zahlt, aber nicht den Retainer
Zahnspange | Retainerdraht
Mein Sohn hat eine feste Zahnspange. Wir mussten 20 % der Kosten auslegen, die nach erfolgreicher Behandlung (Bescheinigung durch den Arzt) zurück erstattet werden. Summe zur Zeit ohne Retainerdraht: 2300 Euro. Der Draht muss aber, wie bei den meisten, vielleicht ein Leben lang drin bleiben. Das heißt, es war von vornherein klar, dass wir auf diesen Kosten (500 Euro) sitzen bleiben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
In der Kieferorthopädie schließt sich an die aktive Behandlung eine Stabilisierungsphase an. Diese sogenannte Retention ist dann Kassenleistung, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch die aktive Behandlung bezahlt, allerdings nur für zwei Jahre und in der Regel nur für einen herausnehmbaren Retainer. Ein festsitzender Retainer für die Frontzähne im Unterkiefer ist nur bei einer bestimmten Einstufung (E3 und E4) Kassenleistung.
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