Zahnarzt | 05.01.2018
Kostenkalulation bei Teilkronen
Krone
Fall 1.
Ich hatte eine Teilkrone verloren. Diese sollte eingeklebt werden. Dazu sollte ich einen blanko Heil- und Kostenplan (HKP) unterschreiben. Das habe ich nicht getan, aber angeboten, ihn natürlich zu unterschreiben, wenn er ausgefüllt ist. Dieser sollte mir zu geschickt werden.
Es wurde statt eines Heil und Kostenplans eine Privatrechnung gesendet über ca 30 Euro. Dieser konnte ich Laborleistungen entnehmen, die nicht durchgeführt wurden. Also habe ich nach telefonischer Rücksprache diese Kostenposition von der Rechnung entfernen können. Ich hatte nachgefragt, warum ich keinen HKP bekomme, sondern eine Privatrechnung. Die Antwort war, weil es sich wahrscheinlich um ein Inlay handelt und dieses einzusetzen, könne man nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
Ein Anruf bei der Zahnärztin, die die Teilkrone vor 20 Jahren eingesetzt hatte, hat Bestätigung ergeben, dass es tatsächlich oft schwer zu erkennen ist, ob Teilkrone oder Inlay, es sich bei mir aber um eine Teilkrone handelt. Darauf hin hat der Zahnarzt einen HKP erstellt. Die Krone ist erneut rausgefallen. Der Zahnarzt hat sich geweigert sie ein zweites mal einzusetzen (was eigentlich Gewährleistung wäre). Er hat mit durch seine Sprechstundenhilfe mitteilen lassen, dass das Vertrauensverhältnis wegen der Diskussion um die Privatrechnung bzw. den HKP zerstört sei.
Fall 2.
Parallel war aber die Erneuerung einer weiteren Krone notwendig (wahrscheinlich). Ohne Untersuchung wurde ein HKP erstellt. Dieser hatte Kosten, die deutlich höher waren, als bei einem in der Zahnklinik der Charité erstellten HKP. In der Charité hatte ich eine erste Meinung eingeholt und wollte gerne von einem zweiten Arzt eine weitere Meinung haben. Leider hat sich der Arzt einem persönlichen Gespräch verweigert, so dass ich mir seine Kostenschätzung nicht mehr erklären lassen konnte.