Zahnarzt | 25.10.2021

Abzocke mit professioneller Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung

Nach einer coronabedingt etwas längeren Pause ließ ich bei meinem Zahnarzt wieder eine PZR durchführen. Das letzte Mal kostete diese 90 Euro, was ich schon recht happig fand. Jetzt verlangte man 130 Euro, wobei ein Drittel der Behandlung auf die Entfernung von Zahnstein entfiel, was ohnehin eine Kassenleistung darstellt. Es wurde vor der Behandlung weder die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung mit mir getroffen, noch wurde ich über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt. Auch aus der Rechnung die ich anschließend bekam, ging nicht hervor, was im Einzelnen überhaupt berechnet wurde. Es werden dort einfach pauschal 130 Euro für eine PZR erhoben, mit dem Zusatz, dass angeblich wegen erhöhter Schmerzempfindlichkeit ein sehr aufwändiges Vorgehen erforderlich gewesen sei. Dies war defacto jedoch gar nicht der Fall. Weder bin ich besonders schmerzempfindlich (eher im Gegenteil), noch habe ich meinerseits um besondere Behutsamkeit gebeten, noch wurde seitens der ausführenden Person mir solches angeboten oder aufgedrängt. Es war überhaupt kein Thema! Die Behandlung dauerte insgesamt ca. 45 Minuten. Ich pflege meine Zähne so sorgfältig, dass ich bei den turnsmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen nie etwas habe, was behandlungsbedürftig wäre. Daher werde ich das Gefühl nicht los, dass man dort nun versucht, auf diesem Wege "mit mir Geld zu machen", wenn schon das Gebiss an sich nichts hergibt, was man in Rechnung stellen könnte.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen - wie Sie richtig schreiben - eine Zahnsteinentfernung pro Jahr.


Für eine Zahnreinigung sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine Preisspanne von etwa 80 bis 120 Euro als realistisch an, auch der IGeL-Monitor gibt Kosten bis zu 120 Euro an. Möglich sind aber teilweise auch mehr als 150 Euro. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/was-kostet-eine-professionelle-zahnreinigung-12916 Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.


Hilft Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Zahnarzt nicht weiter, bitte Sie ihn um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass Sie die Rechnung extern überprüfen lassen möchten. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei der Bayrischen Landeszahnärztekammer möglich: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_patientenberatung.html

In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich. Zwar ist die Entscheidung der Landeszahnärztekammer für den Zahnarzt nicht verbindlich; er wird sich dennoch überlegen, ob er Sie auf Zahlung des Honorars tatsächlich verklagen wird oder sich mit Ihnen auf den Vergleichsvorschlag seiner Berufsaufsicht einigt.

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