Zahnarzt | 03.11.2021

Rechnung bekommen ohne schriftlich im Vorfeld was unterschrieben zu haben....

Füllung

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dieses Verhalten begründet einen Verstoß gegen die sogenannte wirtschaftliche Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB. Nach dieser Regel hat der Behandelnde Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung zu informieren, wenn er weiß, dass es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.


Ohne diese Kosteninformation ist die Honorarforderung jedenfalls dann unbegründet, wenn Sie der Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht zugestimmt hätten. Sie können sich an die Patientenberatung der Zahnärztekammer bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein wenden: https://www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de/beratungsstellen/10/Uebersicht?cHash=199afbf138a1b824937ce732c6d10039

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