Zahnarzt | 20.11.2017

Implantate miserabel überkront

Implantat | Überkronen

Mir wurden fünf Implantate im Seitenbereich (an beiden Seiten) gesetzt. Die Schneidezähnen sollten auch überkront werden. Die Kronen wurden sofort fest eingesetzt ohne es mir vorher zu zeigen. Die überkronten Schneidezähne waren viel zu groß, standen viel zu weit vor, dies sagte auch der Zahnarzt selber. Die Zahntechnikerin wurde bestellt um neue Kronen anzufertigen. Dies wurde gemacht. Beim zweiten Einsetzen der Kronen hat der Zahnarzt sie wieder ohne mir das vorher zu zeigen, fest eingesetzt. Zeigte mir anschließend die Arbeit, nächster Schock: absolut anderer Farbton als meine eigenen Zähne. Ich habe mich entschlossen nach hause zu fahren und erstmal in Ruhe zu schauen. Die Farbe weicht extrem ab, sodass andere Menschen mich darauf ansprechen.
Nächste Baustelle: Kronen auf den Implantaten: Oben links wurde ein Implantat eingesetzt und darauf eine viel zu kleine Krone. Zwischen der Krone und meinen Zahn ist eine riesengroße Lücke und die Krone sieht katastrophal aus, wie als ob ein halber Zahn fehlt.
Ich rufe in der Praxis an, spreche mit der Frau des Zahnarztes und berichte ihr meine Sorgen. Sie stimmt mir zu und macht einen Termin mit mir aus. 5 Minuten später ruft mich der Zahnarzt an, beschimpft mich, streicht den Termin und bricht die Behandlung ab. Drei Tage später schickt er mir eine Rechnung und wiederum einen Tag später einen neuen Termin zur Weiterbehandlung. Bevor ich etwas sagen konnte, wurde er wieder patzig.
Fazit: Die überkronten Schneidezähne haben eine andere Farbe, 4 Implantate wurden überkront 3 davon miserabel. 1 Implantat ist komplett unberührt. Meine Krankenkasse ist informiert, weiß aber auch nicht richtig was zu tun ist... Was kann ich machen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Auch wenn Patienten unzufrieden sind mit einem angefertigten Zahnersatz oder mit dem persönlichen Umgang: Wichtig ist es, dem Zahnarzt Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Denn es wird in der Rechtsprechung kritisch gesehen, wenn eine Zahnersatzbehandlung zu früh abgebrochen wird, ohne dem Zahnarzt hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Im schlechtesten Fall entfallen dann Schadensersatzansprüche. Unser Tipp: Betroffene sollten einen Gesprächstermin mit der Praxis vereinbaren und dazu einen Zeugen mitnehmen, der ggf. bezeugen kann, falls der Zahnarzt tatsächlich die Behandlung abbricht. Dann ist ein Praxiswechsel möglich. Die Rechnung muss nur dann nicht bezahlt werden, wenn der Zahnersatz völlig wertlos und unbrauchbar ist. Da der Behandlungsvertrag ein Dienstvertrag ist, entfällt nicht per se eine Zahlpflicht, wenn der Zahnersatz nicht so ganz so ist wie er sein soll. Eine Möglichkeit ist es, die Rechnung lediglich unter Vorbehalt zu bezahlen. Wenn ein Patient nicht zahlt, kann es sein, dass der Zahnarzt die Behandlung nicht fortführt und den Patienten auf Zahlung verklagt. Dann müsste der Patient beweisen, dass der Zahnersatz völlig unbrauchbar war. Falls Patient und Zahnarzt in einem Gespräch nicht zusammen finden, ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen.

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