Auch mir als Kassenpatient wurde gesagt, dass die Krankenkassen erst nach zweimaliger Zahnreinigung (PZR) die Parodontitis-Behandlung genehmigen würden. Der Antrag ist allerdings nach der ersten PZR bereits gestellt. Außerdem müsste entweder Ozon-Behandlung (EUR 200,-) oder Laser-Behandlung (400 EUR) durchgeführt werden. Ohne vorherige Beratung wurden mir für PZR (bei 23 Zähnen, davon 2 Kronen) EUR 201,20, für Betäubung EUR 169,54 und fürs Messen der Taschen EUR 20,70 in Rechnung gestellt. Zahlen werde ich allerdings nicht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Vorbehandlungen vor einer Parodontitis-Therapie sind nötig, weil die Krankenkassen die Therapiekosten nur übernehmen, wenn Reizfaktoren und Zahnstein entfernt sind und die richtige Mundhygiene erläutert wurde. Tatsächlich sind Patienten hier stets an den Kosten beteiligt. Die Kassen zahlen die Beseitigung irritierender Faktoren (überstehende Füllungsränder), falls nötig eine Karies- oder Wurzelkanalbehandlung sowie das Ziehen nicht erhaltungswürdiger Zähne. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) kann eine sinnvolle Vorbehandlung sein, ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für eine Parodontitis-Therapie. Mehr dazu auf unserer Webseite: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/parodontitis-was-zahlt-die-kasse
Unklarheiten mit der Rechnung sollten Betroffene mit dem Zahnarzt besprechen. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, bieten die Patientenberatungsstellen der jeweiligen Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch eine Rechnungsprüfung an.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Vorbehandlungen vor einer Parodontitis-Therapie sind nötig, weil die Krankenkassen die Therapiekosten nur übernehmen, wenn Reizfaktoren und Zahnstein entfernt sind und die richtige Mundhygiene erläutert wurde. Tatsächlich sind Patienten hier stets an den Kosten beteiligt. Die Kassen zahlen die Beseitigung irritierender Faktoren (überstehende Füllungsränder), falls nötig eine Karies- oder Wurzelkanalbehandlung sowie das Ziehen nicht erhaltungswürdiger Zähne. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) kann eine sinnvolle Vorbehandlung sein, ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für eine Parodontitis-Therapie. Mehr dazu auf unserer Webseite: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/parodontitis-was-zahlt-die-kasse
Unklarheiten mit der Rechnung sollten Betroffene mit dem Zahnarzt besprechen. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, bieten die Patientenberatungsstellen der jeweiligen Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch eine Rechnungsprüfung an.