Zahnarzt | 06.12.2017

Rechnung für Beratungsgespräch (Privatpraxis) ohne vorherige Kostenaufklärung

Wurzelbehandlung

Ich hatte ím November ein Beratungsgespräch in einer Privatpraxis bzgl. der Revision einer Wurzelbehandlung. Ich bin gesetzlich krankenversichert, die Praxis wurde mir jedoch von meinem behandelnden Zahnarzt empfohlen.
Ich habe am selben Tag auch eine private Kostenvorhersage erhalten, mich jedoch letztendlich gegen eine Behandlung in dieser Praxis entschieden.
Nun erhielt ich eine Rechnung in Höhe von 32,69 € für die Beratung (Nr. Ä1, 10,72 €), symptombezogene Untersuchung (Nr. Ä5, 10,72 €) und die Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans (Nr. 0030, 11,25 €).
Da exakt dieselben Posten Teil der privaten Kostenvorhersage waren, die ich nicht unterschrieben und der ich nicht eingewilligt habe, bin ich davon ausgegangen, dass das Beratungsgespräch als Erstgespräch mit keinerlei Kosten für mich verbunden ist. Zumal ich weder telefonisch bei der Terminvereinbarung, noch vor Ort darauf hingewiesen wurde, dass das Beratungsgespräch 32,69 € kostet.
Dieses Vorgehen mit nachträglicher Rechnungsstellung ohne vorherige Aufklärung ist für mich als Patient absolut intransparent. Ich wusste, dass die Behandlung selbst eine reine Privatleistung ist, konnte aber nicht ahnen, dass bereits das erste Beratungsgespräch mit Kosten verbunden ist.
Ist dieses Vorgehen seitens der Praxis rechtens?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Beratung ist eine (zahn-)ärztliche Leistung und wird berechnet. Damit ist der Zahnarzt hiermit im Recht. In einer reinen Privatpraxis haben Sie sicher auch nicht die Chipkarte der Krankenkasse vorgelegt. Hilfreich wäre es gewesen, wenn das Personal Sie über die möglichen Kosten aufgeklärt hätte. Möglich ist hierzu ein Gespräch mit der Praxis. Im Zweifel können Sie sich an die Patientenberatung der zuständigen Zahnärztekammer wenden.

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