Kieferorthopäde | 01.12.2017
Abzocke bei Zahnspange
Zahnspange
Eine kieferorthopädische Behandlung meines Sohnes wurde abgelehnt, da ich mit den vom Zahnarzt genannten privaten Zuzahlungen von 1200 Euro für kleinere Brackets und elastischere Bögen nicht einverstanden war. Eine Behandlung mit dem Krankenkassenmodell lehnte er unter dem Hinweis ab, er stehe nicht hinter dem System und habe auch das dafür notwendige Material nicht in der Praxis. Ich solle mit meinem Sohn zu einem Kieferorthopäden gehen, der das Krankenkassenmodell anbietet.
Ich dachte eigentlich, kleinere Brackets und elastischere Bögen sind eine freiwillige Zusatzleistung und nicht ein Zwangsmodell. Wenn man in dieser Praxis keine privaten Zuzahlungen tätigt, wird man als gesetzlich Versicherter offenbar nicht behandelt. Frechheit! Ich dachte, es gibt in Deutschland für Kieferorthopäden mit Kassenzulassung eine Behandlungspflicht!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Viele Kieferorthopäden beraten die Eltern ihrer jungen Patienten zu privaten Zusatzleistungen. So z.B. zu elastischen Bögen, die weniger Schmerzen verursachen sollen. Diesen Zusatzleistungen können Eltern zustimmen, müssen es aber nicht. Jedes Kind und jeder Jugendliche bis 18 Jahre hat genauso Anrecht auf die reine Kassenleistung. Verweigert ein Arzt die Erbringung einer gesetzlichen Kassenleistung, verstößt er gegen das ärztliche Vertragsrecht. In einem solchen Fall können und sollten Eltern eine Beschwerde bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes einreichen.