Zahnarzt | 08.11.2017

Rechnung ohne vorherige Aufklärung

Füllung

Nach einem Umzug besuchte ich einen neuen Zahnarzt und dieser vereinbarte mit mir einige Termine, da sich lt. seiner Aussage an einigen Zähnen Karies anbahnte. Insgesamt 8 Termine bekam ich über einen Zeitraum von 14 Monaten. Am Ende flatterte eine Rechnung über 320 Euro Eigenleistung ins Haus. Ich ging davon aus, dass es sich um einen Fehler handelte und suchte das Gespräch mit dem Zahnarzt. Er nehme prinzipiell nur Kunststoff bei seinen Füllungen und die kosten bei ihm 30-40 Euro pro Füllung und er hätte sich notiert, dass er mich bei unserem ersten Termin darüber informiert hätte. Ich sagte ich kann mich nicht daran erinnern und sein einziges Angebot war, dass ich es in Raten zahlen könne. Nun weiß ich nicht was ich tun soll.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Füllungen übernehmen die Krankenkassen im Seitenzahnbereich die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Bereich für zahnfarbene Kompositfüllungen. Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab (§28 Abs. 2 SGB V). Beispiel für eine aufwändigere Füllung:

Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung. Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.10.2006). Patienten sollten auch darauf achten, dass in der Mehrkostenvereinbarung alle Einzelleistungen samt Gebührennummer, Faktor und dem jeweiligen Betrag aufgelistet sind.

Abgerechnet wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, nämlich in Höhe der vergleichbar preisgünstigsten im Zahn geformten Füllung. Über die selbst zu zahlende Differenz erhält der Patient eine Rechnung. Mehr dazu unter: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/karies-was-zahlt-krankenkasse

Dort ist auch ein Muster der Mehrkostenvereinbarung abrufbar.

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