Zahnarzt | 14.11.2017
Verweigerung der Zahnsteinentfernung bei einem Kind
Professionelle Zahnreinigung
In der Zahnarztpraxis, eine sogenannte Bestellpraxis ( 50 € bei Nichterscheinen), ging dieses Jahr unser Sohn zu seinem zweiten Vorsorgetermin. Schon bei der telefonischen Terminabsprache wurde ich als Sorgerechtsinhaberin auf die offene Zahnreinigung zzgl.Versiegelung der Zähne hingewiesen. Ich teilte mit, dass ich diese Leistung dieses Jahr nicht wünsche. Nach kurzer Zeit der Behandlung wurde ich als Sorgerechtsinhaberin in das Behandlungszimmer gerufen. Bei meinem Sohn wäre massiver Zahnsteinbelag, der dringend entfernt werden sollte. Die Arzthelferin wollte unbedingt eine professionelle Zahnreinigung für 67 € vornehmen. Ich verneinte und teilte mit, dass über die Kasse die Zahnsteinentfernung ebenfalls erfolgen kann. Es wurde mir mitgeteilt, dass sie dies nur im Gesamtpaket mit der professionellen Zahnreinigung vornehmen würde. Bei mir entstand der Eindruck, dass neben den 67 € noch weitere Posten mit der Krankenkasse abgerechnet werden sollen. Ich wies daraufhin, dass es eine Regelleistung ist, auf die mein Sohn einen Anspruch hat. Sie wurde weiter verweigert. Es gäbe sie nur im Gesamtpaket mit der professionellen Reinigung und für 67 €. Als ich das Gespräch abbrach und mitteilte, dass ich mich bei der zahnärztlichen Ärztekammer beschweren würde, wurde ich von der Zahnärztin mit "bescheuert" und "nicht mehr alle Tassen im Schrank" beschimpft. Ein Hausverbot bekam ich zusätzlich. Nun kann ich als berufstätige Mutter mit einem schwerbehinderten Kind einen neuen Zahnarzttermin bei einen anderen Zahnarzt vereinbaren - und noch dieses Jahr - damit der Zahnstein, der ja laut der Ärztin "dringend" entfernt werden muss, entfernt wird. Meiner Kasse entstehen hierdurch ebenfalls zusätzliche Kosten.