Zahnarzt | 16.11.2017
Notfallbehandlung: Rechnung für nichterbrachte Leistung
Krone | Wiedereinsetzen einer Krone
Zum Zahnärztlichen Notdienst gefahren weil Metallkrone heraus gefallen war. Nach Patientenaufnahme wurde meinerseits gefragt welche Kosten eventuell entstehen könnten, worauf keine Reaktion des Personals erfolgte. Nach Röntgen und Erläuterung der Diagnose erklärte mir die behandelte Ärztin: Wiedereinsetzen der Krone ist unmöglich, da der Zahn in zwei Teile zerbrochen ist und in den Wurzelkanälen entzündet ist. Die Krone wurde mir wieder ungereinigt in die Hand gedrückt und ich wurde verabschiedet - man könne eben nichts tun. Jetzt erhalte ich die Rechnung mit der Benennung der Leistung: Wiedereinsetzen der Krone oder dergleichen: 22,05 Honorar BEMA, abzgl. 10,37 Festzuschuss Kasse 11,68€
Für eine nicht erbrachte Leistung?
Kommentar der Verbraucherzentrale
In Notfällen oder bei akuten Schmerzen sind Zahnärzte verpflichtet, einen Patienten zu behandeln. Notfallpatienten dürfen somit von einem Behandler nicht abgewiesen werden. Was die konkrete Berechnung angeht, kann die Zahnärztin sicherlich die Untersuchung abrechnen. Mit der Frage, ob etwas berechnet wird, was gar nicht erbracht wurde, können Patienten sich an die zuständige Landeszahnärztekammer oder Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden, die in der Regel eine Rechnungsprüfung anbieten. Mehr dazu auf unserer Webseite: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/aerger-beim-zahnarzt-wer-hilft-weiter