Zahnarzt | 23.10.2017

Mangelnde Aufklärung über Kosten

Implantat

Mein ZA empfahl mir Implantat, nannte mündlich keine Höhe der Kosten und erstellte Heil- und Kostenplan mit mehreren Anlagen, für mich sehr unübersichtlich. Erst nach Behandlungsende wurde mir klar, dass abgerechnet wird anhand einer Rechnung, zu der die Krankenkasse den Festzuschuss gibt und einer zweiten, die ich voll zu übernehmen habe. Eine Gesamtaufstellung, aus der sich klar und deutlich die Gesamtsumme von € 2.000,00 ergibt, habe ich nicht erhalten, noch wurde jemals mündlich dieser Betrag genannt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Der Heil- und Kostenplan ist für Laien schwer zu durchschauen, aber Voraussetzung für Zahnersatz und eine Art Kostenvoranschlag. Das Dokument gibt Auskunft über Planung und Kosten. Es empfiehlt sich deshalb, genau hinzuschauen und vor Behandlungsbeginn nach den Gesamtkosten zu fragen. Der Zahnarzt trägt im Heil- und Kostenplan ein, welche Zähne fehlen, welche Versorgung Kassenleistung und welche Therapie geplant ist. Privatleistungen werden auf der zweiten Seite ("Anlage") eingetragen. Die Kosten müssen so präzise wie möglich angegeben werden. Sobald klar ist, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse nicht gesichert ist (und das ist bei Implantaten der Fall), sind Zahnärzte gesetzlich verpflichtet, Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren. Mehr zum Heil- und Kostenplan hier: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/zahnersatz-heilkostenplan

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