Zahnarzt | 12.11.2017

Falsche Auskunft über Kassenleistung Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlung | privat zahlen

Ich musste zum Zahnarzt wegen Zahnschmerzen. Da mein eigener Zahnarzt im Urlaub war, habe ich seine Vertretungsärztin aufgesucht. Die sagte mir, dass der Zahn (letzter Backenzahn vor dem Weisheitszahn) mit einer Wurzelbehandlung erhalten werden könne. Allerdings würden sie die Behandlung in ihrer Praxis privat abrechnen was mich dann 65 Euro kosten würde. Daraufhin fragte ich nach, ob die Behandlung nicht die Kasse bezahlt, worauf sie erwiderte, dass die Kassen eine Wurzelbehandlung in der Regel nur bis zum 5.Zahn bezahlen. Auch habe ich mich erkundigt, ob, wenn mein Zahnarzt die Behandlung zu Ende führt, noch weitere Kosten auf mich zukommen werden. Ihre Antwort war, dass sie alles soweit vorbereiten würde, dass mein eigener Zahnarzt das Loch nur noch zuschmieren müsste und es nichts kosten würde. Darauf habe ich zugestimmt, die Wurzelbehandlung für 65 Euro machen zu lassen um den Zahn zu erhalten. Unterschrieben habe ich nichts.
Inzwischen weiß ich, dass es überhaupt kein Kriterium gibt, welches besagt, dass Kassen die WB in der Regel nur bis zum 5.Zahn bezahlen. Wenn man nun davon ausgeht, dass Zahnärzte genau wissen, wann die Kasse bezahlt, dann muss man sagen, dass mich die Ärztin ganz dreist belogen hat, damit ich privat zahle.
Nun habe ich die Befürchtung, dass, wenn ich mir nun einen Termin bei meinem Zahnarzt holen werde für die Weiterbehandlung, er diese nicht über die Kasse abrechnen kann, da die Wurzelbehandlung privat begonnen wurde.
Über die anstehende Behandlung wurde ich auch nicht aufgeklärt. Dass einzige, was mir zu der WB gesagt wurde, war: tiefer Karies, mit der WB kann der Zahn erhalten werden, mein Zahnarzt müsse dass Loch dann nur noch zuschmieren, sie hätte in den Zahn eine provisorische Füllung gemacht mit der ich eher keine Nüsse knacken könne.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wurzelkanalbehandlungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, wenn die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird, und wenn durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

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