Ich war letztens beim Zahnarzt zur üblichen Kontrolle. Sie fand natürlich Karies. Ich bekam einen neuen Termin. Also nehmen wir das in Angriff. Ich sitz da, sie bohrt, als sie fertig ist sagt sie zu mir, das ich die Füllung hinterer Backenzahn ca. 50 Euro zahlen muss. Sie hat keine kostenlosen Füllungen wie ihr Vorgänger. Was blieb mir also übrig der Zahn war auf. Ich sagte also ja. nachdem der Zahn gefüllt war sagte sie das der Zahn dahinter und der davor auch Karies haben und gemacht werden müssen. Ich bekam nie vorher einen zuzahlungsplan den sie und ich unterschrieben haben. Nur immer nach Behandlung gleich die Rechnung ausgedruckt. 3 Zähne. Jeder Zahn über 50, mal 51, mal waren es wegen größerem Loch 54. Ich hab gedacht das ist jetzt so und hab natürlich gezahlt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Füllungen sind Leistungen der Krankenkassen, die zuzahlungsfrei gewährt werden. Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Frontzahnbereich für zahnfarbene Kompositfüllungen.
Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Alternative anbieten. Das soll ein "erprobtes und praxisübliches plastisches Füllmaterial" sein. Mehr ist nicht festgelegt. Zementfüllungen gelten jedoch wegen einer begrenzten Haltbarkeit eher als Provisorium und nicht als langfristige Alternative.
Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab. Beispiel für eine aufwändigere Füllung:
Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung.
Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.10.2006)
Kommentar der Verbraucherzentrale
Füllungen sind Leistungen der Krankenkassen, die zuzahlungsfrei gewährt werden. Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Frontzahnbereich für zahnfarbene Kompositfüllungen.
Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Alternative anbieten. Das soll ein "erprobtes und praxisübliches plastisches Füllmaterial" sein. Mehr ist nicht festgelegt. Zementfüllungen gelten jedoch wegen einer begrenzten Haltbarkeit eher als Provisorium und nicht als langfristige Alternative.
Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab. Beispiel für eine aufwändigere Füllung:
Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung.
Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.10.2006)