Kieferorthopäde | 23.09.2017

Retainer: Behandlung nur als Privatleistung

Zahnspange

Unsere Tochter hatte beim Entfernen der festen Spange eine Lücke im Frontzahnbereich (vier Wochen vorher war diese noch geschlossen). Der Kieferorthopäde behauptet diese Lücke nur durch einen Retainer (280 Euro) schließen zu können. Als wir heute diese Leistung nicht unterschreiben wollten, hat er uns “gebeten“ seine Praxis sofort zu verlassen. Wir wissen nun nicht, wo die Behandlung weitergeführt werden kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nach der eigentlichen Zahnspangen-Behandlung schließt sich eine Nachbehandlung an, die das Ergebnis stabilisiert und die Zähne in der neuen, gewünschten Position hält. Diese sogenannte Retention gehört fest zur kieferorthopädischen Therapie. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu zwei Jahre lang nach dem Ende der aktiven Behandlung, allerdings nur für herausnehmbare Retainer. Ein festsitzender Retainer ist nur bei einer Kontaktpunktabweichung an den Frontzähnen im Unterkiefer eine Kassenleistung (KIG-Einstufung mit Behandlungsbedarfsgrad E3 und E4), ansonsten eine Privatleistung.

Mehr dazu unter: http://www.verbraucherzentrale.de/folgebehandlung-nach-zahnspange


Ein Wechsel während der laufenden Behandlung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt und muss vorab mit der Krankenkasse besprochen werden.

Mehr dazu unter: http://www.verbraucherzentrale.de/wechsel-kieferorthopaede

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