Zahnarzt | 17.10.2017

Mangelhafter Zahnersatz - Schmerzen & Depressionen als Folge

Krone

Im Ursprung sollten lediglich vordere 3 Kronen "erneuert" werden. Der Zahnarzt wollte jedoch Kasse machen, hat 2009 unten rechts wie links einige (gesunde!)Zähne gezogen und überkront (made in China!). Gutachten erfolgte, da Zahnhälse freiliegend und zu kurz gearbeitet wurde. Zweijährige Verjährungsfrist erlosch inzwischen, da der Zahnarzt mir zunächst die obere Leiste komplett verkront hat (Kasse) und anschließend erst unten erneuern wollte. Fortwährend war ich bei demselben Zahnarzt in Behandlung, 2013 ging er in Rente - die Nachfolge verwies mich zum CMD-Experten nach Duisburg, wo mir eine Positionierungsschiene zu €1.800,- erstellt wurde, die ich seit 12/15 trage - parallel seither zur Physiotherapie ... Kein Ende in Sicht, meine Krankenkasse hilft nicht - Rechtsanspruch gleich Null, da verjährt. Meine Schmerzen haben zugenommen - meine Lebensqualität stetig abgenommen ... Deprimierend ohne Ende! Ständig fallen untere Kronen immer wieder heraus.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte schulden ihren Patienten eine Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Einen Behandlungserfolg schulden sie nicht. Für Füllungen und Zahnersatz gilt eine Gewährleistungsfrist: Für zwei Jahre ab dem Einsetzen müssen Mängel, die der Patient nicht selbst verschuldet hat, kostenfrei behoben werden. Gelingt das nicht, können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse ein Mängelgutachten beantragen. Gesunde Zähne zu ziehen, wäre dagegen ein Behandlungsfehler, die Beweislast liegt jedoch beim Patienten. Vor allem bei umfangreichen Planungen empfiehlt es sich, eine zweite Meinung einzuholen. Beratungsangebote finden Verbraucher auf unserer Internetseite unter https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/aerger-beim-zahnarzt-wer-hilft-weiter

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