An der Zahnwurzel bildete sich eine Eiterblase mit einem Eiterkanal durch das Zahnfleisch. Die Behandlung besteht aus einem Aussaugen des Eiters und unter anderem einer Desinfektion der Höhle. Der Zahnarzt verlangte eine private Zahlung der Behandlung. Die Begründung war, das die Krankenkasse nur 20 Minuten der Behandlungszeit zahlen würde und die benötigte Zeit deutlich länger wäre und die Behandlung nur unter einem ausdrücklichen Wunsch geschehe.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen. Auf jeden Fall müssen Patienten vor Behandlungsbeginn über die Gründe und Kosten aufgeklärt werden und einer Zuzahlung zustimmen. Mehr dazu hier: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/wurzelbehandlung-was-zahlt-die-kasse
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen. Auf jeden Fall müssen Patienten vor Behandlungsbeginn über die Gründe und Kosten aufgeklärt werden und einer Zuzahlung zustimmen. Mehr dazu hier: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/wurzelbehandlung-was-zahlt-die-kasse