Zahnarzt | 15.09.2017
Böse Überraschung beim Kinderzahnarzt
Füllung | Präp. e. Kavität und Restauration in Adhäsivt., zweifächig. Erhöhter Zeitaufwand beim Exkavieren/tiefe Karies
Wir waren mit unserem 10jährigen Sohn bezüglich Zahnschmerzen bereits seit längerem in Behandlung. Jetzt musste ein Zahn eine Füllung bekommen. Der Zahnarzt sagte meiner Frau, dass das mit Zusatzkosten verbunden wäre und er keine üblichen Füllungen, die durch die Krankenkasse gedeckt würde, machen würde. Wir müssten mit einer Zuzahlung rechnen. Was sollte meine Frau machen? Das weinende Kind im Stuhl, logisch, dass sie dem zustimmte. Jetzt kam die Rechnung und wir sollen 92,93 € zuzahlen!!! Wir beziehen ALG2 und müssen mit jedem Cent rechnen, daher habe ich die Rechnung an meine Krankenkasse weitergeleitet, aber auch diese kommt für die Mehrkosten nicht auf, da der Arzt seine Kassenleistung bereits abgerechnet hat. Ist das gerecht, dass man so der Willkür ausgesetzt ist?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, vor Behandlungsbeginn über Therapievarianten, Risiken und Kosten zu informieren. Über die Kosten muss schriftlich informiert werden. Werden diese Regeln nicht eingehalten, müssen Patienten die Rechnung nicht bezahlen. Gesetzlich Versicherte haben zudem einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Weitere Informationen unter http://www.verbraucherzentrale.de/aerger-beim-zahnarzt-wer-hilft-weiter