Zahnarzt | 31.08.2017

Nicht aufgeklärt worden über die Kosten

Füllung

Eine Frage, und zwar hat meine 7 jährige Tochter die bleibende Backenzähne gemacht bekommen. Bin nicht aufgeklärt worden über die Kosten.. und das war vor 2 Wochen. Gestern erhielt ich den Anruf der Praxis, dass sie mich jetzt über die Kosten informieren.. und ich nächste Woche unterschreiben solle, dass ich aufgeklärt wurde.. und ich solle 100 Euro bezahlen.

Bin ich jetzt trotz ohne Aufklärung befugt den Betrag zu bezahlen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich ist ein Zahnarzt (gemäß §630c BGB) zur sogenannten wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet, wenn er weiß, dass die Kosten der Behandlung ganz oder teilweise nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, sondern vom Patienten selbst zu zahlen sind.

Der Zahnarzt muss also VOR Behandlungsbeginn den Patienten SCHRIFTLICH über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren. Verletzt der Arzt seine Aufklärungspflicht, darf der Patient die Bezahlung verweigern. Der Patient hat demnach einen Schadensersatzanspruch, den er mit dem Vergütungsanspruch des Zahnarztes aufrechnen darf (vgl. Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 173/99).

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