Aufgrund eines Unfalls vor 2 Jahren sollte im frühjahr diesen Jahres die Behandlung der Folgen des Unfalls in Form einer Teleskop-Prothese abgeschlossen werden. Bevor ich mich für diese Lösung entschloss mussten meine verbleibenden Zähne stark abgeschliffen werden, dem ich nur deshalb zustimmte, weil mir mehrfach versichert wurde, dass ich nach der Behandlung "wieder ganz gewohnt essen, kauen und lächeln könne und das wahrscheinlich bis zu ihrem Lebensende".
Ich ließ mich also darauf ein- aber jetzt,, ein halbes jahr danach habe ich eine Prothese für 7500Euro, die ich mit Prothesengel unterfüttern muss, ich nicht kauen kann und die eben einfach wackelt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer mit Zahnersatz Probleme hat, sollte zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. Denn der hat das Recht und die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen.
Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist.
Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer mit Zahnersatz Probleme hat, sollte zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. Denn der hat das Recht und die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen.
Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist.
Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.