Zahnarzt | 10.08.2017

Schmerzen

Krone

Ich war beim Zahnarzt und habe oben rechts neue Kronen machen lassen. Nach immer anhaltendem Schmerzen mussten die Kronen
auf der rechten Seite wieder herunter und erneuert werden. Nach dieser Tortur habe ich einige Zeit gewartet, bis ich mich entschlossen habe, die anderen Kronen links machen zu lassen.

Nun sind die neuen Kronen gemacht worden, und ich habe wieder das gleiche Problem, ich habe jeden Tag Schmerzen.
Vor ca. 3 Wochen war ich wieder beim Zahnarzt, weil der Schmerz immer stärker wurde. Da hat er die Kronen etwas abgeschliffen, weil sie anscheinend zu hoch waren, die Schmerzen ließen aber nicht nach und ich musste gestern wieder hin. Da wurde mir von einer Ferien-Aushilfe geholfen, hat meine Zahnfleischtaschen gereinigt und Salbe hinein gespritzt.

Ich muss immer Schmerzmittel nehmen damit ich die Schmerzen einigermaßen aushalte kann.

Was kann ich unternehmen gegen diese mangelhafte Zahnarzt Arbeit? Gibt es eine Möglichkeit das ich diese Zahnarzt rechtlich Belangen kann?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie möglichst zeitnah ein umfassendes Gedächtnisprotokoll des gesamten Krankheits- und Behandlungsverlaufs anfertigen. Als nächstes sollten Sie sich Ihre Patientenunterlagen beim Zahnarzt in Fotokopie besorgen. Auch Zahnärzte sind zur Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung der Krankenunterlagen verpflichtet.


Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherte helfen bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen entstanden sind. Die Krankenkassen können den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, und vom MDK ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten ist für den Patienten kostenfrei. Die Krankenkassen können auch eigene Schadensersatzansprüche wegen der Kosten der Nachbehandlung gegen einen Arzt bzw. ein Krankenhaus geltend machen.


Daneben oder zusätzlich können Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen bei der Zahnärztekammer kontaktiert werden. Auch ihre Aufgabe ist es, einen behaupteten Behandlungsfehler gutachterlich abzuklären.


Am besten ist es jedoch sich mit einem Fachanwalt für Medizinrecht in Kontakt zu setzen und mit diesem die weiteren Vorgehensweise im Detail zu besprechen.

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