Zahnarzt | 13.07.2017
Wurzelbehandlung nur mit Privatleistung
Wurzelbehandlung
Leider hat sich herausgestellt, dass mein Zahnarzt vor allem kostspielige Zusatzleistungen (100€ pro Wurzelkanal) verkaufen will. Die Wurzelbehandlung wurde sogar abgebrochen, nachdem ich als Patient auf der Kassenleistung bestand, die zunächst von Zahnärztin und Personal als mögliche Alternative dargestellt wurde.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte dürfen eine Behandlung nicht von kostenpflichtigen Zusatzleistungen abhängig machen. Allerdings ist eine Wurzelkanalbehandlung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung. Welche Fälle das sind, finden Sie in unserem Text: Wurzelbehandlung: Was zahlt die Krankenkasse?.
Zusätzlich können Zahnärzte private Leistungen anbieten, aber sie müssen über alle Alternativen aufklären und dürfen Patienten nicht unter Druck setzen.