Zahnarzt | 03.08.2017

Falsch- oder Fehlbehandlung ohne Konsequenzen für den Arzt

Implantat | Krone

Zahnarzt aufgesucht wegen Erneuerung einer alten Implatatkrone (ca. 30 Jahre alt)
1. Behandlung: entfernen der alten Krone und Verletzung des Implatates durch Assistenzärztin. Versorgung mit einer neuen Krone ca. 400,- €. Zahn hielt ca. 2 Wochen auf einer lockeren Schraube.
2. Behandlung: Assistenzärztin setzte neue Krone ein, die wieder nur ca. 4 Wochen hielt.
3. Behandlung: Termin erst nach 2 Monaten mit Zahnlücke, Anruf durch den Praxisinhaber, Vorschlag einen Stift einkleben, Versorgung mit Krone Kosten 120,- €. Es kam allerdings eine Rechnung von fast 300,- € Krone hielt nun 1,5 Jahre.
Kontaktaufnahme mit Zahnarzt wurde seitens ihm verweigert, mit dem Wortlaut nach dem Vorgefallenen möchte er die Patientin nicht weiter behandeln.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Patienten möglichst zeitnah ein umfassendes Gedächtnisprotokoll des gesamten Krankheits- und Behandlungsverlaufs anfertigen. Als nächstes sollten sich Patienten ihre Patientenunterlagen beim Zahnarzt in Fotokopie besorgen. Denn Zahnärzte sind zur Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung der Krankenunterlagen verpflichtet.


Dann können sich Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen entstanden sind, zu unterstützen.

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Dieser kann ein Gutachten erstellen, das für den Patienten kostenfrei ist.


Daneben oder zusätzlich können Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen bei der Zahnärztekammer kontaktiert werden. Auch ihre Aufgabe ist es, einen behaupteten Behandlungsfehler gutachterlich abzuklären.


Am besten ist es jedoch sich mit einem Fachanwalt für Medizinrecht in Kontakt zu setzen und sich zur weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand