Für mein Sohn (15) musste ich drei Füllungen machen lassen, da er drei kleine Löcher hat. Ich fragte was es kosten würde die sagten pro Füllung ca. 35 €. Da ich Hartz 4 bekomme muss ich immer rechnen, ob ich es mir leisten kann.
Habe dann eine Rechnung von 215,88 € bekommen, ohne das sie mich informiert haben, dass noch zusätzliche Kosten entstehen. Und ich habe auch unterschrieben pro Füllung 35,00 €.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei Kindern werden Kosten für Kunststofffüllungen nur im Frontzahnbereich komplett als Kassenleistung erstattet. Sollen Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich benutzt werden, so müssen die Eltern die Mehrkosten hierfür selbst tragen. Im Seitenzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch Amalgamfüllungen erstattet.
Kostenvoranschläge beim Zahnarzt stellen zwar keine Preisgarantie dar, sind aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen davon abweichen darf. Das kann der Fall sein, wenn im Verlauf der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20 % zulässig.
Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Arzt suchen. Hilft das nicht weiter bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei Kindern werden Kosten für Kunststofffüllungen nur im Frontzahnbereich komplett als Kassenleistung erstattet. Sollen Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich benutzt werden, so müssen die Eltern die Mehrkosten hierfür selbst tragen. Im Seitenzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch Amalgamfüllungen erstattet.
Kostenvoranschläge beim Zahnarzt stellen zwar keine Preisgarantie dar, sind aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen davon abweichen darf. Das kann der Fall sein, wenn im Verlauf der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20 % zulässig.
Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Arzt suchen. Hilft das nicht weiter bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich.