Zahnarzt | 22.07.2017

Schaden durch Weisheitszahn ziehen

Zahnentfernung

Guten Tag,
auf Grund großer Schmerzen am bereits durchgebrochenen Weisheitszahn wurde mir dieser von einer Urlaubvertretung meines Arztes gezogen. Hierbei wurde die anliegende Zahnbrücke so stark beschädigt dass diese jetzt ausgetauscht werden muss. Wäre ich über das Risiko informiert worden, hätte ich mich auf den Weg zu einem Spezialisten gemacht. So werde ich die bittere Pille wohl schlucken müssen und eine neue Brücke bezahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wer mit Zahnersatz Probleme hat, sollte zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. Denn der hat das Recht und die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern oder falls nötig den Zahnersatz neu anzufertigen.

Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, muss der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessern oder neu anfertigen, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist.

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