Zahnarzt | 07.08.2017

Härtefallregelung für die Katz

Krone | Wurzelbehandlung zuvor elektronische Längenmessung mit Spülungen

Der Zahnarzt behandelt Kassenpatienten, und verfügt über eine Kostenzusage der AOK nach Härtefallregelung. Es geht um den Zahn 21 und eine Krone, mit zuvor Wurzelbehandlung.
Die Kasse bezahlt nach eigenem Bekunden die elektronische Längenmessung und Spülungen nicht, die mit 40.- Euro pro Spülung und Kanal vom Arzt geschätzt sind. Der Arzt behandelt nicht ohne die Längenmessungen und Spülungen separat abrechnen zu können.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte dürfen eine Behandlung nicht von kostenpflichtigen Zusatzleistungen abhängig machen. Allerdings ist eine Wurzelkanalbehandlung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung. Welche Fälle das sind, finden Sie in unserem Text: Wurzelbehandlung: Was zahlt die Krankenkasse?

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