Zahnarzt | 07.08.2017
Härtefallregelung für die Katz
Krone | Wurzelbehandlung zuvor elektronische Längenmessung mit Spülungen
Der Zahnarzt behandelt Kassenpatienten, und verfügt über eine Kostenzusage der AOK nach Härtefallregelung. Es geht um den Zahn 21 und eine Krone, mit zuvor Wurzelbehandlung.
Die Kasse bezahlt nach eigenem Bekunden die elektronische Längenmessung und Spülungen nicht, die mit 40.- Euro pro Spülung und Kanal vom Arzt geschätzt sind. Der Arzt behandelt nicht ohne die Längenmessungen und Spülungen separat abrechnen zu können.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte dürfen eine Behandlung nicht von kostenpflichtigen Zusatzleistungen abhängig machen. Allerdings ist eine Wurzelkanalbehandlung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung. Welche Fälle das sind, finden Sie in unserem Text: Wurzelbehandlung: Was zahlt die Krankenkasse?