Zahnarzt | 12.07.2017

Müssen im Kostenvoranschlag alle Kosten drin sein?

Implantat

Ist ein Kostenvoranschlag immer verbindlich?
Meine Zahnärztin macht kein Implantat. Also hat sie mir einen anderen Zahnarzt empfohlen, der das Implantat setzt. Der hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht, und ich habe zugestimmmt. Für mich beinhaltet der Kostenvorschlag alles was ich bei ihm gemacht bekomme. Ich habe das Implantat gesetzt bekommen, und bekam die Rechnung wie beim Kostenvoranschlag. Dann wurde das Implantat freigelegt. Da war ich schon überrascht, das er nochmal fast 300 Euro dafür möchte. Wäre der Kostenvoranschlag in dieser Höhe ausgefallen, wäre ich noch zu einem anderen Zahnarzt, um mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Muss der Kostenvoranschlag nicht alles beinhalten?
Unverschämt finde ich das er beim ersten Mal für die Aufstellung eines Kostenplans 25,87 Euro und für die Beratung 10,72 Euro nimmt. Bei der zweiten Rechnung will er wieder für die Beratung 10,72 Euro. Welche Beratung?
Und als er das Implantat freigelegt hat, hat er die Schraube reingedreht, dann wurde es geröngt und er sah das es nicht richtig sitzt, also Schraube raus und nochmal rein, dann wieder geröngt, das steht auch 2x auf der Rechnung. Wieso muss ich seinen Fehler bezahlen? 2x 41.96 Euro für Panoramaschichtaufnahme.... ist das Rechtens?
Ich war beim ersten Mal ich glaube nicht länger als eine halbe Std., beim zweiten Mal vielleicht 20 Min. mit röntgen.... schnell verdientes Geld....

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nach dem Gesetz sind Heil- und Kostenpläne eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Material- und Laborkosten werden vor der Behandlung nur geschätzt. Diese Schätzung muss aber so genau wie möglich sein. Der Zahnarzt muss den Patienten "unverzüglich" unterrichten, wenn "eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten" ist. Bei einer erheblichen Überschreitung des Heil- und Kostenplans ist eine neue Genehmigung nötig. Alle benötigten und absehbaren Positionen sollten enthalten sein, etwa Vorbehandlungen oder beim Implantat nicht nur die Schraube, sondern auch der eigentliche Zahnersatz (Krone/Brücke).

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand