Zahnarzt | 29.06.2017

Ohne Geld bekomme ich keine Aufbissschiene zu sehen

Zahnspange | Aufbissschiene

Ich knirsche schon seit mehreren Jahren und brauche ca. 1x im Jahr eine neue Aufbissschiene. Bei meinen Zahnarzt habe ich diese das letzte Mal auch ohne Zusatzkosten bekommen. Am 09.06.17 beim ZA angerufen und um einen Termin für eine neue Schiene gebeten. Dort wurde mir erklärt, dass sich ihr Verfahren geändert hat. Die Schiene wird jetzt nur noch mit Gesichtsbogen für ca. 80€ erstellt. Das wollte ich nicht und fragte, ob ich die „normale“ Schiene bekommen kann und wurde mir vehement verneint. Wollte dann erstmals keine. Am 27.06. rief ich die Praxis erneut an und wollte es machen lassen, hatte keine Lust auf Zahnarztsuche etc. Die Arzthelferin riet mir meine Krankenkasse anzurufen und zu fragen, ob ein Teil der Zusatzkosten übernommen werden. Bei der KK erfuhr ich dann, dass mir der ZA auch die Leistung ohne ZK anbieten muss. Habe es der Arzthelferin erzählt, sie wollte am 29.06. zurückrufen,da sie vorher mit den Arzt sprechen muss. Heute zurückgerufen und wollte wissen, welcher Mitarbeiter von der KK mir das erzählt habe. Ich wusste es nicht mehr. Sie wollte am Montag die KK anrufen und sich dann bei mir melden. Nochmal bei der KK angerufen und mich zum dritten Mal versichert, dass der ZA die Schiene ohne ZK anbieten muss. Nochmal bei der Praxis angerufen. Diesmal der Zahnarzt persönlich. Dieser wollte den Namen vom Mitarbeiter der KK, denn es würde nicht stimmen, dass er auch die Schiene ohne ZK anbieten muss. Weiter, jeder Arzt kann seine Behandlungen so durchführen wie er es möchte, ob mit oder ohne ZK. Weiterhin wollte er mir indirekt eine prof. Zahnreinigung anbieten, indem er mir sagte,dass man am besten vor der Abdrucknahme noch eine prof. Zahnreinigung macht. Er sagte mir,dass er AUSNAHMSWEISE noch einmal eine Schiene ohne Kosten machen würde,aber danach müsste ich die mit ZK machen lassen. Da mittlerweile meine Geduld und Reizschwelle am Ende waren, habe ich ihm gesagt,dass er damit nur Geld machen will. Habe ihm auch gesagt, dass ich dort nie wieder hingehe.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Aufbissschienen kosten den Patienten in der Regel nichts. Eine Therapie durch eine Aufbisschiene ist Kassenleistung, dass heißt die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die individuelle Anfertigung einer solchen Schiene. Bei privaten Krankenkassen ist die Situation in der Regel dieselbe.


Viele Zahnärzte beraten ihre Patienten zu privaten Zusatzleistungen. So z.B. zum Gesichtsbogen, der ein ganz individuelle Schienenanpassung ermöglicht. Diesen Zusatzleistungen kann ein Patient zustimmen, er muss es aber nicht. Er hat genauso Anrecht auf die reine Kassenleistung. Verweigert ein Arzt die Erbringung einer gesetzlichen Kassenleistung, verstößt er gegen das ärztliche Vertragsrecht. In einem solchen Fall kann der Patient eine Beschwerde bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes einreichen.

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