Zahnarzt | 27.06.2017

Krone | Füllung

Meine Zahnarzt hat im Januar die Krone gemacht. Aber im Februar hatte ich Schmerzen unter die Krone und ich konnte gar nichts essen und trinken auf einer Seite. Dann er hat er die Krone gebohrt und Nerven entfernt, aber nicht bis zum Ende. Ich gehe schon ab Ende März fast jede zwei Wochen, aber ohne Ergebnis. Ich habe noch Schmerzen.
Bitte ssgen Sie mit, was ich tun soll?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte sind laut Gesetz verpflichtet, bei Füllungen und Zahnersatz für Mängel zu haften (§136a Abs. 4 SGB V). Dies wird Gewährleistung genannt und bedeutet, dass Füllungen oder Zahnersatz kostenlos repariert oder erneuert werden, sofern der Patient keine Schuld an dem Mangel hat. Die Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens.


Wenn das Problem nicht gelöst werden kann oder sich der Zahnarzt weigert nachzubessern, sollten Betroffene sich an ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.

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