Zahnarzt | 27.06.2017

Kassenleistung verweigert

Zahnspange | Knirschschiene

Da meine Schiene gegen nächtliches Knirschen erneuert werden musste, war ich zur Beratung in einem zahnmedizinischem Zentrum. Nachdem die Zahnärztin sich Kiefer und Schiene angesehen hatte, sollte eine neue angefertigt werden. Ich sagte ihr, dass ich als Studentin aus Kostengründen diejenige nehmen möchte, die die Kasse übernimmt und nicht wie von ihr vorgeschlagen eine für 120€. Auch nach mehrmaliger Nachfrage versicherte mir die Zahnärztin, die Krankenkasse würde die Kosten einer Knirschschiene nicht mehr übernehmen und auch nichts dazu bezahlen. Ich entschied mich gegen die Behandlung und bekomme in einer anderen Praxis nun ohne Probleme die Schiene von der Krankenkasse komplett bezahlt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei einer so genannten Knirscher- oder Aufbissschiene handelt es sich um die Zähne bedeckende Schiene aus durchsichtigem Kunststoff, die das Knirschen mit den Zähnen verhindern soll. Sie wird meistens nachts getragen und verhindert, dass die Zähne sich durch das Knirschen abreiben. Zusätzlich werden die Kiefergelenke und die betroffenen Muskulatur entlastet.


Die Kosten der Anfertigung einer Aufbissschiene werden von der Krankenkasse übernommen. Nicht inbegriffen sind bei den gesetzlichen Kassenleistungen spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren. Es ist daher mit weiteren Kosten zu rechnen, die vom Patienten selbst getragen werden müssen.

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