Zahnarzt | 28.06.2017

Unnötige Krone

Krone | Brücke

Ich war im März bei einer Zahnärztin, weil mir ein Zahn oben rechts (Weisheitszahn) abgebrochen ist. Diesen möchte die Dame überkronen. Am gestrigen Tag bin ich zu einem anderen Zahnarzt, wegen akuten Schmerzen eines anderen Zahns, da die Praxis nicht erreichbar war und das Vertrauen wegen anderen Vorkommnissen nicht mehr vorhanden war.

Der Zahnarzt schlug die Hände übern Kopf zusammen und erklärte mir, dass die Kollegin grad versucht ein Haus zu bauen ohne das Fundament zu haben. Meine Zähne sind fast alle mit Löchern überseht, einer ist komplett zerstört und Karies ist auch vorhanden. Dieses hat die Zahnärztin nicht und nie behandelt geschweige den erwähnt. Hinzu kommt auch noch, dass sie einen Weisheitszahn überkronen will was absolut nicht notwendig ist, weil diese Zähne nur gezogen werden, es sei den man benötigt sie vlt. für eine Brücke!
Bei der aok gab sie in ihrem (meinem Antrag) an, dass mir Weisheitszähne fehlen (gelogen) sie sind alle vorhanden. Einen davon will sie ja überkronen, für die aok überkront sie den Nachbarzahn sehr wahrscheinlich.

Da mein Vertrauen ihr gegenüber gebrochen ist, meiner Meinung sie sittenwidrig und betrügerisch arbeitet, möchte ich die Behandlung von einem anderen Zahnarzt weiter führen lassen. Denn die Brücke kann auch erst gemacht werden, wenn der obere Zahn gekürzt wird, weil der nämlich rausgewachsen ist, dieses übersieht sie auch.

Ergo ich wäre für die Ärztin eine wandelnde Baustelle geblieben die brav in die Taschen greift und die aok brav zahlen lässt meines Erachtens.

Ich brauche bitte einen Rat wie ich schnell aus der Gewährleistungsgarantie raus komme, damit meine Zähne repariert werden können.

Danke im Voraus

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale


Wenn eine Füllung oder Zahnersatz Mängel aufweist, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ein Zahnarzt sein Werk nachbessert oder neu anfertigt. Diese Gewährleistung gilt für zwei Jahre. Kann der Mangel nicht behoben werden, hilft die Krankenkasse. Sie kann ein sog. Mängelgutachten in Auftrag geben zur Überprüfung der vermuteten Mängel oder ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Liegt das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, sind Patienten verpflichtet, dem Zahnarzt zu ermöglichen, den Zahnersatz im Sinne des Gutachtens kostenfrei nachzubessern oder falls nötig neu anzufertigen. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand