Zahnarzt | 28.06.2017
Abzocke bei der Aufbissschiene
Zahnspange | Vermessung der Aufbissschiene zur Behandlung von CMD
Ich habe seit ca. 10 Jahren mit Kieferproblemen zu kämpfen, die mir oft Kopf- und Nackenschmerzen bereiten. Meine Zahnärztin hat mir 2× Physiotherapie verschrieben, die aber leider nicht geholfen hat. Deshalb habe ich um eine Überweisung zu einem Kieferchirurgen gebeten, der mich über weitere Behandlungsmethoden aufgeklärt hat. Seinem Urteil zufolge ist nur die Aufbissschiene sinnvoll. Diese hatte ich schon mal und das war nicht wirklich mit Erfolg verbunden, er meinte aber ich solle es unbedingt nochmal damit probieren und hat mich mit diesem Auftrag zu meiner ZA zurück überwiesen. Dort wurde mir dann eine Woche vor dem Termin von einer Zahnarztassistentin erklärt, dass diese Schiene von der KK übernommen wird, nur eine genaue Vermessung würde zusätzlich kosten, diese sei aber optional. Am Tag an dem der Abdruck gemacht werden sollte, wurde mir dann aber erklärt, dass die Vermessung nicht optional sei. Ich habe gesagt, doch so wurde es mir aber letzte Woche erklärt. Die Assistentin ging aus dem Raum, um mit der ZA darüber zu sprechen. Dann kam sie zurück und sagte, die Zahnärztin habe gesagt, ohne wird es gar nicht gemacht. Ich fühle mich so ungerecht behandelt. Ich wurde zu keinem mal von meiner Zahnärztin über irgendwelche kosten aufgeklärt, ich habe auch keinen Kostenvoranschlag oder sonst was erhalten. Außerdem hatte ich diese schiene schon einmal und da ging es auch ohne kostspielige Vermessung. Ich habe die Praxis dann sauer verlassen und weiß nicht was ich machen soll, da mir die Leistung, die die Kasse übernimmt und die ich dringend brauche, dort einfach verweigert wurde.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Kosten für eine Aufbissschiene werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Aufzahlung ist in der Regel nicht nötig.
In der gesetzlichen Kassenleistung nicht inbegriffen sind, oft angebotene, spezielle Arbeitsschritte oder Diagnoseverfahren. Diese müssen privat bezahlt werden. Im Prinzip kann der Patient darauf bestehen, dass auf solche individuellen Diagnoseverfahren oder Arbeitsschritte verzichtet wird.
Als Diagnoseverfahren gibt es zum Beispiel
- den Gesichtsbogen. Hier wird die individuelle Oberkieferposition des Patienten zum Gesichtsschädel registriert. Hierdurch werden die dynamischen Zahn-zu-Zahn Kontakte detailgetreuer im Modell abgebildet.
- die elektrische Aufzeichnung der Kiefergelenksbahnen
- die Verwendung eines individuellen Löffels zur Abdrucknahme.
Allen Verfahren ist gemeinsam, dass sie zum Ziel haben, die individuelle Patientensituation detailgetreuer auf die Arbeitsmodelle zu übertragen. Jeder Patient kann sich individuell im Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt für solche privaten Zusatzleistungen entscheiden. Ob solche Zusatzleistungen notwendig sind, hängt immer von der individuellen Patientensituation ab.