Zahnarzt | 17.06.2017

Schlechte Laborleistungen

Prothese | Reparatur von Prothesenbrüchen

Im Februar 2016 bekam ich eine Voll-Prothese. Im Januar 2017 brach der obere Prothesenteil mittig auseinander. Kosten der Reparatur 183,00€. Im Mai 2017 brach dann im unteren Teil beim Frühstück ein Zahn ab. Reparaturkosten 40,00€. Am Morgen des 17.06.2017 bemerkte ich beim Frühstück einen Riss in der oberen Prothese im vorderen Gaumenbereich. Die Kosten für eine erneute Reparatur werden wohlmöglich im Bereich der Ersten liegen. In keinem der Fälle sprach der Zahnarzt mit mir über den zeitlichen Ablauf von Korrekturen um genau solche Probleme zu vermeiden. Zumal ich mir natürlich auch die Frage stelle, ob ein Zahn beim Biss in Brötchen so ohne Weiteres abbrechen darf. Nach meiner Meinung hätte aber genau eine solche Aufklärung erfolgen müssen. Ich wurde letztlich vor vollendeten Tatsachen gestellt und musste dem Rechnung tragen bzw. zahlen. Vor allem wird das Gefühl von Sicherheit einen vernünftigen Zahnersatz zu nutzen erheblich getrübt, weil ich in der jetzigen Situation nie weiß, wann ein erneuter Bruch eintreten kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wer mit Zahnersatz Probleme hat, sollte zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. Denn der hat nicht nur das Recht, sondern vielmehr auch die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen.

Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.


Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist.

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