Bei den Vorbesprechungen versicherte mir der Zahnarzt einen Betrag der sich zwischen 100 oder weniger Euro bewegt. Inzwischen wurde ausgerechnet das es doch 250 Euro sind! ist denn die mündliche Kostenzusage nicht mehr verbindlich und etwas wert heutzutage?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Leider kommt es immer wieder vor, dass Patienten auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen und lediglich eine vage, mündliche Information zu den privaten Kosten einer Zahnbehandlung erhalten haben. So darf es nicht laufen. Nicht nur bei teurem Zahnersatz, sondern grundsätzlich bei allen Zahnbehandlungen sollten Sie sich im Vorfeld die Kosten schriftlich bestätigen lassen. Sie behalten dann nicht nur den Überblick, sondern haben eine gute und beweisfähige Vergleichsgrundlage, wenn die Rechnung später höher ausfällt.
Selbst schriftliche Kostenvoranschläge beim Zahnarzt stellen keine Preisgarantie dar. Sie sind aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen und auch dann nur bis zu 20% davon abweichen kann.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Leider kommt es immer wieder vor, dass Patienten auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen und lediglich eine vage, mündliche Information zu den privaten Kosten einer Zahnbehandlung erhalten haben. So darf es nicht laufen. Nicht nur bei teurem Zahnersatz, sondern grundsätzlich bei allen Zahnbehandlungen sollten Sie sich im Vorfeld die Kosten schriftlich bestätigen lassen. Sie behalten dann nicht nur den Überblick, sondern haben eine gute und beweisfähige Vergleichsgrundlage, wenn die Rechnung später höher ausfällt.
Selbst schriftliche Kostenvoranschläge beim Zahnarzt stellen keine Preisgarantie dar. Sie sind aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen und auch dann nur bis zu 20% davon abweichen kann.