Für einen Heil und Kostenplan erhielt ich jetzt von meiner Praxis eine Rechnung.
Ist das Rechtens?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan laut Sozialgesetzbuch kostenfrei. Wörtlich heißt es im Gesetz: "Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung (...) nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet." (SGB V, §87, Absatz 1a)
Auch bei einer zweiten Meinung ist der Heil- und Kostenplan kostenfrei.
Ebenso ist er kostenfrei, wenn gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz geplant ist.
Eine Versorgung mit einem Implantat ist eine solche andersartige Versorgung; sie wird komplett nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) be- und abgerechnet. Da jedoch die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz immer einen Festzuschuss bezahlt (auch bei einer Implantatversorgung), ist sie am Prozess beteiligt und der Heil- und Kostenplan daher kostenfrei.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine private Leistung gänzlich ohne Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, z.B. eine kieferorthopädische Behandlung als Erwachsener. Hier übernimmt die Krankenkasse keinerlei Kosten. In diesem Fall darf der Zahnarzt für das Ausstellen eines Heil- und Kostenplans eine Gebühr berechnen. Die Kosten liegen zwischen 11 und 49,-Euro, je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan laut Sozialgesetzbuch kostenfrei. Wörtlich heißt es im Gesetz: "Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung (...) nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet." (SGB V, §87, Absatz 1a)
Auch bei einer zweiten Meinung ist der Heil- und Kostenplan kostenfrei.
Ebenso ist er kostenfrei, wenn gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz geplant ist.
Eine Versorgung mit einem Implantat ist eine solche andersartige Versorgung; sie wird komplett nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) be- und abgerechnet. Da jedoch die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz immer einen Festzuschuss bezahlt (auch bei einer Implantatversorgung), ist sie am Prozess beteiligt und der Heil- und Kostenplan daher kostenfrei.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine private Leistung gänzlich ohne Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, z.B. eine kieferorthopädische Behandlung als Erwachsener. Hier übernimmt die Krankenkasse keinerlei Kosten. In diesem Fall darf der Zahnarzt für das Ausstellen eines Heil- und Kostenplans eine Gebühr berechnen. Die Kosten liegen zwischen 11 und 49,-Euro, je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad.