Zahnarzt | 21.06.2017

Enorme Preise für Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlung

Nach einem zahnärztlichen Notdienstbesuch wurde bei mir eine Wurzelbehandlung durchgeführt , wobei sofort die Schmerzen verschwanden. Nachsorge bei meinen Zahnarzt ergab, dass die weitere Wurzelbehandlung die Kasse nicht übernimmt und es mehrere Hundert Euro für mich kosten würden. Der Zahnarzt sagte er würde mir eine Aufstellung der Kosten zusenden. Nachdem ich die Aufstellung gesehen habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen.(860€ müsste ich bezahlen um die Wurzelbehandlung zu Ende zu führen) Natürlich mache ich dieses nicht.
Tage später erhielt ich eine Rechnung über die Gebühren in Höhe von 20,81 für das erstellen des Kostenvoranschlags. Natürlich zahle ich dies nicht, denn dies habe ich doch nicht beauftragt.
Das beste zum Schluß. Habe nun den Zahnarzt gewechselt (Zahnarzt vom Notdienst) Er hat die Wurzelbehandlung kostenfrei weiter durchgeführt und schüttelte nur den Kopf.
Dies war die zweite zahnärztliche Gemeinschaft aus vielen Fachspezialisten die ich besucht hatte, welche nur Zusatzgeschäfte mit Aufwänden abrechnen die von der Kasse anscheinend nicht bezahlt werden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn


- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann

- die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird

- durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.


Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.


Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.


Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen, abgerechnet nach der privaten Gebührenordnung. Die Kosten können vierstellig sein.

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