Zahnarzt | 15.06.2017
Ohne Zuzahlung nur zum angestellten Zahnarzt?
Füllung | Zahnarztpauschale
Seit Jahren bin ich Patientin in einer großen Gemeinschaftspraxis mit 3 namensgebenden Ärzten und wechselnden angestellten Ärzten.
Bei der letzten Kontrolle sind 2 kleine Reparaturen an Füllungen angesprochen worden und man riet mir zur Ausbesserung. Bei der anschließenden Terminvergabe bin ich nicht nach der Wahl meines Arztes gefragt worden und man gab mir einen Termin bei Herrn G. Die Reparatur eines Zahnes war nach knapp 5 Minuten fertig. Allerdings bestand der Zahnarzt auf einem 2. Termin. Trotz meiner Bitte, beide Zähne jetzt zu behandeln, bestand er auf einem 2. Termin. Diesmal wies man mich darauf hin, dass der Besuch 40 Euro kosten würde. Ich sagte, dass ich auf eine Zuzahlungsleistung verzichte, da es sich nur um eine Kleinstreparatur am hinteren Backenzahn handelt. Aber es ging gar nicht um das Material... Der Arzt komplimentierte mich ungehalten zur Tür, mit den Worten, wenn ich nicht zahle, brauche ich einen neuen Termin bei einem seiner Angestellten. Beim Frisör sei es ja auch üblich, dass der Meister für seinen Haarschnitt mehr verlangt, als der Angestellte!
Nach einer relativ heftigen Wortwechsel, denn weder bei der Terminvergabe, noch bei dem Termin vor 2 Wochen, ist diese seltsame Arztgebühr erwähnt worden, auch habe ich nicht konkret um einen Termin bei Herrn G. gebeten, verließ er aufgebracht das Zimmer. Nach einigen Minuten kam er zurück und hat sich gnädig durchgerungen, die Ausbesserung zuschlagsfrei durchzuführen. Die Behandlung hat dann sage und schreibe 2 Minuten gedauert, da er noch nicht einmal gebohrt hat, sondern lediglich irgendein Gel in die abgebrochene Stelle gefüllt hat.
Nun frage ich mich ernsthaft, wofür ich 40,00 Euro hätte zahlen sollen. Zuzahlungen für Material sind ja nicht neu, aber ich habe in keiner Gebührentabelle etwas über Pauschalen für den behandelnden Arzt finden können. Und weder in der Praxis, noch auf der Internetseite habe ich Hinweise auf das 2-Klassen-System finden können.
Ist dies so zulässig?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte dürfen keine Pauschalpreise verlangen, sondern müssen nach der Gebührenordnung abrechnen. Entscheidend für die Gebührenziffer und die Rechnungshöhe ist der Befund, das Material der Zeitaufwand und der Schwierigkeitsgrad.