Zahnarzt | 05.06.2017
Abrechnung Sonderleistung ohne vorige Bekanntgabe
Implantat | 3-D Röntgenbild
Es handelt sich um einen Termin bei einem mir unbekannten anderen ZA, da mein ZA im Urlaub war.
Nach Durchsprache meines eigentlichen Zahnproblems (das im übrigen in keiner Weise behandelt wurde) wurden sich die weiteren Zähne angeschaut und festgestellt, dass bei einem Zahn eine Krone notwendig ist. Dies hat mir auch mein eigentlicher ZA schon gesagt. Wir haben die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes durchgesprochen für ein Implantat (Implantat war auf meinem Wunsch hin) Zahn wurde geröntgt. Im Anschluss wurde ich in einen anderen Raum gebracht für eine 3-D Röntgenaufnahme. Mir teilte man im Vorfeld nicht mit, dass dieses eine Sonderleistung ist bzw. dass es kostenpflichtig ist. Wie sind meine Rechte? Muss ich die Rechnung zahlen?
Man muss doch im Vorfeld über eine kostenpflichtige Leistung aufklären!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn der Zahnarzt Sie vor Behandlungsbeginn nicht schriftlich über die Kosten aufgeklärt hat, müssen sie streng genommen nicht bezahlen.
Ähnlich wie bei IGeL-Leistungen müssen Sie ebenfalls streng genommen nicht bezahlen, wenn Sie vor einer Behandlung auf eigene Kosten keine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben. Allerdings sieht der entsprechende Paragraph § 630c Absatz 3 BGB eine ausdrückliche Rechtsfolge für eine unterbliebene oder unzureichende Aufklärung zu den Kosten nicht vor. Betroffene sollten in solchen Fällen vor einer Rechnungsbegleichung mit dem Zahnarzt sprechen und sich an die zuständige Landeszahnärztekammer oder Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden.