Zahnarzt | 14.06.2017

Wurzelfüllung weg - trotzdem bezahlen?

Wurzelbehandlung

Ich war beim Zahnarzt zur Wurzelkanalbehandlung. Weil ich kein Geld habe, habe ich ihm extra gesagt, dass ich nur die kostenlose Füllung haben will. Trotzdem hat er eine kostenpflichtige Füllung eingesetzt. Dafür musste ich 50 Euro zahlen, den Rest sollte die Krankenkasse übernehmen.
die 40 EURO habe ich noch nicht bezahlt.
2 Tage nach der Behandlung habe ich dicke Backe und sehr starke Schmerzen und konnte meinen Zahn nicht mal anfassen. Der Zahnarzt hat die kostenpflichtige Füllung wieder entfernt und die Nerven gezogen.
Also, jetzt habe ich keine Füllung mehr, alle Füllungen hat er entfernt. Trotzdem verlangt er durch einen Anwalt seine 40 Euro,
ist das fair? Muss ich das bezahlen oder nicht?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich sollten Zahnärzte den Wunsch eines Patienten nach einer Kassenleistung umsetzen. Eine Wurzelkanalbehandlung ist allerdings nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. So muss der Zahn z.B. als erhaltungswürdig eingestuft werden und die Wurzelkanäle müssen bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) gelten weitere Bedingungen, die in unseren Patienteninformationen unter "Zahnbehandlung / Wurzelbehandlung" nachzulesen sind.

Die Berechnung der Leistung ist allerdings nicht von einem medizinischen Erfolg abhängig, da dieser nicht alleine in der Hand des Zahnarztes liegt. Auch wenn er sorgfältig arbeitet, kann es sein, dass aufgrund anderer Umstände kein Heilungserfolg eintritt.

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