Zahnarzt | 23.10.2021

Neue Füllungen ohne Absprache

Füllung

Ich bat nur um eine Entfernung der Amalgamfüllung und eine hochwertige neue Füllung. Im Anschluss wurde Karies im benachbarten Zahn festgestellt und bekam dafür einen neuen Termin. Bei diesem wurden dann insgesamt und auf einmal 4 neue Füllungen gemacht, ohne, dass ich darauf vorbereitet war. Natürlich musste ich das privat zahlen, da nur die besten Materialien verwendet wurden. Das Material hätte ich vielleicht auch so gewollt, aber ich bin vorab nicht über so viele Eingriffe aufgeklärt worden. Ich war völlig überrumpelt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Das Vorgehen des behandelnden Zahnarzt verstößt in dem geschilderten Fall gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht (Paragraf 630 c Abs.3 BGB). Dort heißt es, dass der Arzt den Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung vor der Behandlung aufklären muss: Weiß der Arzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren. Betroffene Patienten können dem Honoraranspruch des Arztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten und eine Zahlung verweigern.


Für die weitere Klärung bitten Sie Ihren behandelnden Arzt schriftlich um Zahlungsaufschub, um die Rechnung extern prüfen zu lassen. Für die kostenlose Rechnungsprüfung steht Ihnen zum Beispiel die Patientenberatung der Landeszahnärztekammer als Ansprechpartner zu Verfügung.

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